Justipol

Die Zusammensetzung von "JUSTIPOL" wird durch das Gesetz vom 26. März 2014 zur Festlegung von Maßnahmen zur Optimierung der Polizeidienste geregelt, durch Einfügung von Artikel 8quater in das GIP. 

Diese Plattform ersetzt die Konzertierungsversammlungen zwischen dem Rat der Generalprokuratoren und der Integrierten Polizei. 

Die Beratungsplattform Justipol setzt sich zusammen aus: 

  • den Mitgliedern des Kollegiums der Generalprokuratoren, 

  • dem Föderalprokurator, 

  • dem Präsidenten des Rates der Prokuratoren, 

  • den Mitgliedern des Direktionsausschusses der Föderalen Polizei, 

  • dem Vorsitzenden und den Vizevorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei oder ihren Beauftragten. 

Die Beratungsplattform Justipol versammelt sich mindestens einmal pro Halbjahr und ist insbesondere beauftragt, die gemeinsame Strategie und die Modalitäten für die Zusammenarbeit zwischen den Gerichtsbehörden und der Integrierten Polizei zu stärken. 

Sie gibt zudem entweder aus eigener Initiative oder auf Verlangen des Ministers der Justiz und des Ministers des Innern Empfehlungen in Bezug auf die Angelegenheiten gemeinsamer Interessen ab, die in den Zuständigkeitsbereich des Ministers der Justiz und in den Zuständigkeitsbereich des Ministers des Innern fallen.